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Meldung vom 3.1.2006, Wiesbaden
Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft mit Rechtsanwalt Axel Küster als Bevollmächtigtem verlief erfolgreich
Mit Rechtsanwalt Axel Küster von der Kanzlei Best & Küster als Bevollmächtigtem verlief die erneute Verfassungsbeschwerde (Vb) eines Untersuchungsgefangenen, der sich seit fünf Jahren und 11 Monaten in Untersuchungshaft befindet, gegen die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft erfolgreich.
Den Beschluss vom 29.12.2005 sowie eine Pressemitteilung vom 3. Januar 2006 finden Sie auf der Internetseite des Bundesverfassungsgerichtes:
Pressemitteilung Nr. 1/2006 vom 3. Januar 2006
"Erneute Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erfolgreich."
Beschluss vom 29.12.2006
BVerfG, 2 BvR 2057/05 vom 29.12.2005, Absatz-Nr. (1 - 80)
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