Zur Willkommenseite von Best und Küster  
 
      Rechtsanwälte
 
 
Zur Willkommenseite Zu den Tätigkeitsfeldern Zu den Mitarbeitern der Kanzlei Zu den Kooperationspartnern Zu den aktuellen Informationen Zu den Kosten Zum Kontaktformular
 
 
   


Tätigkeitsfelder

Rechtsanwältin Daniela Best
Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Betreuung der Gebiete Baurecht, Architektenrecht, Mietrecht bzw. Vermieterrecht und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt Axel Küster
Fachanwalt für Strafrecht

Betreuung der Gebiete Strafrecht, Verkehrsrecht nebst Unfallschadenabwicklung und Ordnungswidrigkeitenrecht

Rechtsanwalt Philip Sinnwell
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Betreuung der Gebiete Familienrecht, Arbeitsrecht nebst
Erbrecht und Recht der Handelsvertreter

Bau- und Architektenrecht

Unsere Tätigkeit im Baurecht umfasst die Beratung und Vertretung zu allen Fragen des privaten Baurechts.

Gerade im Baurecht ist eine begleitende beratende Tätigkeit eines Anwalts während eines Bauvorhabens von Vorteil.

Unser Ziel ist es, durch eine frühzeitige beratende Begleitung des Bauvorhabens eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Die Erfahrung zeigt, dass für alle Beteiligten eine schnelle außergerichtliche Abwicklung sinnvoller ist als ein langwieriger kostenintensiver Rechtsstreit. Gelingt dies nicht, werden durch die Begleitung die Weichen für den Ausgang des späteren Prozesses gestellt.

Daher gilt auch hier: eine frühe baubegleitende Beratung hilft, Streit zu vermeiden.

  • Prüfung von Werk - und Bauverträgen nach BGB und nach VOB/B
  • Beratung und Vertretung während der Bauzeit
  • Durchsetzung von Werklohn- und Honoraransprüchen
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Bauvorhaben
  • Durchsetzung von Bauhandwerkersicherungen
  • Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen
  • Fertigung von Schiedsgutachterverträgen
  • Vertretung Schlichtungs- und Gerichtsverfahren

[ top ]


Miet- und Wohneigentumsrecht

Mietrecht

Unsere mietrechtliche Tätigkeit umfasst die Beratung und Vertretung in allen mietrechtlichen Fragen zum Wohnraum- und Gewerberaummietrecht.

Das Mietrecht ist für Privatleute durch die Vielzahl an Entscheidungen kaum überschaubar. Darum bietet es sich an, unmittelbar einen Rechtsanwalt um Rat zu fragen, damit formelle Fehler vermieden werden.

  • Fertigung von Mietverträgen
  • Durchsetzung von Kündigungen
  • Ausarbeitung von Auflösungsverträgen
  • Prüfung und Fertigung von Mieterhöhungsverlangen
  • Begleitende Vertretung während des Mietverhältnisses
  • Beratung zu allen Fragen der aktuellen Rechtsprechung
  • Unterstützung bei der Suche nach Sachverständigen
  • Vertretung vor Gericht

Wohneigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander sowie das Verhältnis zum Verwalter und zum Beirat.

Wir beraten und vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften wie auch einzelne Wohnungseigentümer primär in Fragen des Baurechts bei Wohnungseigentumsanlagen.

Auch hier ist es meistens sinnvoll, vor Unterzeichnung eines Erwerbervertrages und der Akzeptanz der Teilungserklärung, den Vertrag prüfen zu lassen oder Fragen durch die Inanspruchnahme einer anwaltlichen Beratung zu klären.

Gerade durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Geltendmachung von Ansprüchen der Erwerber durch die WEG, ist die WEG bei der Geltendmachung von Erfüllungs – und Gewährleistungsansprüchen gegenüber dem Bauträge auf eine gute Beratung angewiesen.

Das gleiche gilt für den Bauträger, der sich ggf. gegenüber Erwerbern und WEG wehren muss.

  • Beratung und Vertretung von Eigentümergemeinschaften bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber dem Bauträger
  • Prüfung von Erwerberverträgen sowie Teilungserklärung
  • Beratung und Vertretung in Abgrenzungsfragen zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum sowie Sondernutzungsrechten
  • Beratung des Eigentümers im Konflikt zwischen Wohnungseigentumsgemeinschaft und Mieter
  • Beratung und Vertretung bezüglich baulichen Veränderungen und modernisierender Instandhaltung  
  • Hilfe bei der Beschlussformulierung für Verwalter
  • Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Vertretung in gerichtlichen Verfahren

[ top ]

Strafrecht

Die Strafverteidigung umfasst jede Unterstützung, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. Hiervon umfasst ist insbesondere das Strafgesetzbuch, aber auch die Nebengesetze wie beispielsweise das Ausländergesetz oder das Betäubungsmittelgesetz.

Für eine erfolgreiche Strafverteidigung ist am Anfang von großer Bedeutung, dass die Beauftragung eines Verteidigers möglichst umgehend erfolgt, bevor eine Aussage bei der Polizei durch den Beschuldigten erfolgt.

Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Festnahme erfolgt ist und eine Untersuchungshaft im Raum steht. Dann sind Verwandte und Freunde gefordert, demjenigen möglichst umgehend einen Verteidiger zu organisieren. Da dies auch zu Unzeiten am Wochenende oder nachts erforderlich sein kann, sind wir unter Mobilfunknummer (0175) 2 21 22 88 in Notfällen rund um die Uhr für Sie da.

Als Faustregel sollte gelten, dass erst nach Rücksprache mit dem Verteidiger eine Aussage bei der Polizei erfolgt, sofern dieser dazu anrät.

Hierzu zählen auch etwaige Tests, die die Polizei bei Trunkenheitsfahrten verlangt. Der Beschuldigte ist bei Trunkenheitsdelikten im Straßenverkehr lediglich verpflichtet, die Blutentnahme durch einen Arzt zu dulden. Zu weiteren Handlungen wie Nasentest oder laufen auf einem geraden Strich besteht keine Verpflichtung.

  • Beratung und Verteidigung bei Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr
  • Beratung und Verteidigung bei Gefährdung des Straßenverkehrs /Nötigung
  • Verteidigung bei Verkehrsunfallflucht, insbesondere Beratung über die Möglichkeiten einer Selbstanzeige
  • Beratung bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vor der Fahrerlaubnisbehörde
  • Vorbereitung und Hilfestellung bei der Durchführung einer MPU (sog. Idiotentest)
  • Beratung über die Möglichkeiten einer Sperrzeitverkürzung nach Entzug der Fahrerlaubnis
  • Verteidigung bei Untersuchungshaft
  • Verteidigung bei Kapitaldelikten, wie Mord, Totschlag oder Raub etc.
  • Verteidigung bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, insbesondere der Einfuhr von Betäubungsmittel vom Ausland in die Bundesrepublik
  • Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden in Jugendgerichtsverfahren
  • Betreuung in der Strafvollstreckung, insbesondere wenn der Widerruf einer laufenden Bewährung im Raum steht (Achtung: schnelles Handeln erforderlich !!!!)
  • Verteidigung in Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Verteidigung in Brandstiftungsdelikten
  • Beratung und Verteidigung, wenn Hausdurchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei erfolgen

[ top ]

Verkehrsrecht/Unfallschadenabwicklung

Verkehrsrecht/Unfallschadenabwicklung
Das Verkehrsrecht umfaßt alles, was im Zusammenhang mit dem Kraftfahrzeug steht.

Insbesondere zählt hierzu die Abwicklung von Verkehrsunfällen. Jeder Geschädigte, der in einen Verkehrsunfall schuldlos verwickelt worden ist, hat einen Anspruch darauf, diesen Unfall von einem Rechtsanwalt seiner Wahl abwickeln zu lassen.

Die Kosten hierfür werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung vollumfänglich übernommen. Das heißt, er benötigt für die Beauftragung des Rechtsanwaltes in diesen Fällen auch keine Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung ist nur für den Fall nützlich und hilfreich, dass geltend gemachte Ansprüche von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht oder nicht ganz reguliert werden.

Die Realität sieht mittlerweile so aus, dass die Haftpflichtversicherer mit einem aggressiven Schadensmanagment die Beauftragung eines Rechtsanwaltes verhindern wollen. Um seine Rechte aber umfassend wahr zunehmen, kann jedem Geschädigten nur dringend angeraten werden, sofort nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Abwicklung zu beauftragen. Er sollte mit der Beauftragung gerade nicht so lange warten, bis irgendwelche Komplikationen in der Regulierung aufgetreten sind.

Zur Verdeutlichung sei als Beispiel angeführt, dass die Versicherer mittlerweile den Geschädigten oft unmittelbar nach dem Verkehrsunfall anrufen und ihm die Erstellung eines Sachverständigengutachtens für den Schaden am Fahrzeug anbieten. Willigt der Geschädigte dann in dieses Gutachten ein und ist damit einverstanden, dann hat er sein ihm zustehendes Wahlrecht auf einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl bereits verwirkt.

Somit der dringende Rat, nach einem Verkehrsunfall den Anwalt seiner Wahl umgehend beauftragen !!!

  • Vertretung und Beratung bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen aller Art (PKW + LKW + BUS)
  • Hilfestellung bei der Auswahl des Sachverständigen
  • Beratung über die Möglichkeiten eines unfallanalytischen Sachverständigengutachtens unter Zuhilfenahme eines qualifizierten Sachverständigen
  • Ermittlung von der gegnerischen Haftpflichtversicherung, sofern nur das Kennzeichen bekannt ist
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Personenschäden inklusive aller möglichen Schadenspositionen wie Erwerbsschaden oder Haushaltsführungsschaden etc.
  • Ersatzansprüche der Hinterbliebenen bei Tötung
  • Umfangreiche Beratung, welche unterschiedlichen Formen der Abwicklung in dem Einzelfall zum empfehlen ist (Reparatur des Fahrzeuges ? Fiktive Abrechnung ? Reparatur des Fahrzeuges trotz wirtschaftlichen Totalschaden in Rahmen der 130 % - Regelung ?, Abrechnung auf Neuwagenbasis ?).
  • Beratung über die versicherungsrechtlichen Folgen einer Obliegenheitsverletzung
  • Beratung und Vertretung bei Verkehrsunfällen im Ausland bzw. mit ausländischen Fahrzeugen im Inland
  • Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit dem Autokauf (Neuwagenkauf, Gebrauchtwagenkauf und Leasing)
  • Beratung und Vertretung von Käufer/Verkäufer bei Geltendmachung Gewährleistungsanprüchen aus dem Kaufvertrag
  • Verkauf von Firmenwagen an Privat nach neuem EU - Recht

[ top ]

Ordnungswidrigkeitenrecht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht umfaßt die Verteidigung in Bußgeldsachen.

Hierzu zählen ganz überwiegend Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen sowie Trunkenheit im Straßenverkehr nach dem 0,8 Promille - Gesetz.

Wenn man als Beschuldigter einen Anhörungsbogen erhält, so ist es grundsätzlich zu empfehlen, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit dem Sachverhalt umgehend zu konfrontieren.

Insbesondere ist dringend davon abzuraten, ohne eine etwaige Akteneinsicht Angaben zum Tatvorwurf zu machen. Die Zusendung des Anhörungsbogens hat nur die Wirkung, dass die Verjährung unterbrochen wird.

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist derart vielfältig, dass auch ein auf den ersten Blick scheinbar eindeutiger Sachverhalt häufig dazu geeignet ist, einen für den Mandanten positiveren Ausgang zu erzielen.

  • Beratung und Verteidigung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Beratung und Verteidigung bei Rotlichtverstößen
  • Beratung und Verteidigung bei Abstandsunterschreitungen
  • Beratung und Taktik über die Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu umgehen bzw. die Möglichkeit, 2 Fahrverbote gleichzeitig zu vollstrecken
  • Beratung und Taktik über die Gefahr des Fahrverbotes bei Wiederholungstätern
  • Beratung und Verteidigung bei Trunkenheit (Drogen) im Straßenverkehr nach 0,8 Promille - Gesetz
  • Beratung und Verteidigung bei Lenkzeitverstößen sowie Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgrund eines Fahrtenschreiber für LKW/Bus - Fahrer
  • Einholung des aktuellen Punktekontostandes in Flensburg
  • Beratung über die Möglichkeiten der Reduzierung des Punktekonto durch Teilnahme an Schulungskursen

[ top ]


Familienrecht

Vor Trennung oder einer Ehescheidung beraten wir  strategisch  hinsichtlich aller regelungsbedürftigen Fragen  und erarbeiten mit Ihnen Trennungs- und Scheidungsvereinbarung. Hierdurch kann erreicht werden, dass nach Ablauf des Trennungsverfahrens eine kostengünstige einvernehmliche Scheidung erfolgen kann.  Auch die Geltendmachung von Kindesunterhaltsansprüchen oder Trennungsunterhalt übernehmen wir für Sie gerne und unterstützen  Sie mit Unterhaltsberechnungen.  Bei der Forderung von Zugewinnausgleichsansprüchen vertreten wir  Sie außergerichtlich und auch im Rahmen sogenannter Scheidungsverbundverfahren.


Wichtig ist es im Rahmen einer Trennungssituation die Kinder zu unterstützen und bei etwaigen Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren durch einfühlsame, aber auch rechtlich fundierte Handlungen dabei mitzuwirken, dass die Beanspruchung der Kinder durch Verfahren, Anhörungen und Begutachtungen  gering bleibt.


Auch bei Fragen der Hausratsteilung, der Aufteilung oder Kündigung der Ehewohnung führt oftmals eine präventive außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit zur Lösung der Probleme.

[ top ]

Arbeitsrecht

Wir vertreten arbeitsrechtlich vor allem Arbeitnehmer und mittelständische Arbeitgeber.


Schwerpunkt liegt hierbei neben der Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen vor allem  im Bereich des Kündigungsrechts. So vertreten wir  Sie in allen Instanzen vor dem Arbeitsgericht.  Auch Fragestellungen aus dem  Teilzeit-und Befristungsrecht lösen wir für Sie, denn oftmals sind  gerade Befristungen wegen formaler Fehler unwirksam, was für betroffene Arbeitnehmer dazu führen kann, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet besteht. Desweiteren helfen wir bei der Abwehr  von Abmahnungen, übernehmen die Gestaltung  von Arbeitsverträgen, oder überprüfen diese für Sie im Hinblick auf Wirksamkeit und Aktualität der einzelnen Klauseln.


Bei schwierigen Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber unterstützen wir Sie im Hintergrund, oder übernehmen die Abstimmungen mit der Personalabteilung.

[ top ]

Erbrecht

Weiterer Schwerpunkt unserer  Tätigkeit ist das Erbrecht. Wir unterstützen  Sie hierbei strategisch schon zu Lebzeiten aber auch beim  eingetretenen Erbfall. Oftmals lässt sich zu Lebzeiten im Vorfeld durch die Gestaltung von  Testamenten, Erbverträgen oder Schenkungen  eine für alle Beteiligten sinnvolle und akzeptable Lösung finden. Durch  Zusammenarbeit mit Notaren unterstützen wir  Sie auch gerne wenn im Rahmen der Erbfolge Grundstücke übertragen, geteilt oder veräußert werden müssen.

[ top ]


   
Unsere
Geschäftszeiten:

Mo - Sa
9 - 20 Uhr

Anschrift:
Taunusstr. 5
65183 Wiesbaden



Telefon:
0611/933949-0

Fax:
0611/3608919

E-Mail:
Kontaktformular


IMPRESSUM

 
             
 
 
[ Willkommen ]   [ Tätigkeitsfelder ]   [ Kanzlei ]   [ Kooperation ]   [ Aktuelles ]   [ Kosten ]   [ Kontakt ]   © by Best & Küster